Geltungsbereich
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der
nachstehenden Bedingungen. Sie sind Bestandteil unserer Lieferungs- und
Leistungsverträge. Abweichungen haben nur dann Gültigkeit, wenn dieselben
schriftlich von uns bestätigt werden.
Lieferbedingungen des Bestellers wird durch unsere AGB ausdrücklich widersprochen.
Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens mit und durch die Entgegennahme
der Waren erkennt der Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
an.
Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen aufgrund schriftlicher
oder fernmündlicher Bestellungen.
Mündliche und telefonische Zusagen, Vereinbarungen, Nebenabreden usw.
sowie durch unsere Vertreter getätigte Verkäufe oder Sondervereinbarungen
sind für uns erst verbindlich bzw. gültig, sofern sie von uns nachträglich
schriftlich bestätigt sind.
Für Maschinen- und Werkzeugverkäufe gelten ergänzend unsere diesbezüglichen
Zusatzbedingungen.
Da wir fast ausschließlich mit Kaufleuten in Geschäftsbeziehungen stehen,
wurden unsere AGB schwerpunktmäßig auf Rechtsgeschäfte zwischen Kaufleuten
abgestellt. Sofern im Einzelfall Lieferungen an Endverbraucher erfolgen,
sind diese nur unter Berücksichtigung des Gesetzes über die AGB an
unsere AGB gebunden!
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang
mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom
Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten.
Lieferungsbedingungen
Die Preise aller Listen und Angebote gelten freibleibend und unverbindlich,
sofern nicht eine bestimmte Geltungsdauer schriftlich vereinbart ist. Sie verstehen
sich in EURO ab Werk ohne Verpackung, Fracht und Montage, jedoch
zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit dem Verlassen ab Werk oder Lager geht die Gefahr auf den Käufer
über.
Evtl. notwendige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und
nicht zurückgenommen. Teillieferungen unsererseits sind zulässig.
Erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung werden Bestellungen,
Aufträge, Abreden, Zusicherungen sowie alle rechtsgeschäftlichen
Erklärungen unsererseits verbindlich. Die Auftragsbestätigung ist allein für
Umfang und Ausführung der Bestellung maßgebend und gilt auch bei Abweichungen
der Bestellung, sofern nicht innerhalb einer Woche reklamiert wird
und diese Reklamation von uns anerkannt wurde.
Unsere Lieferungspflicht setzt die Kreditwürdigkeit des Käufers voraus. Sollten
begründete Zweifel in dieser Beziehung auftreten, so sind wir berechtigt,
Sicherheitsleistungen zu bedingen oder von unseren Lieferungsverpflichtungen
zurückzutreten, ohne dass dem Käufer ein Recht auf Schadenersatz
zusteht. Auch wird der Kaufpreis für die bereits gelieferten Waren sofort fällig.
Betriebsstörungen, Kriegszustand, Arbeiterausstände oder Ereignisse höherer
Gewalt bei uns und unseren Rohstoffwerken bzw. Zulieferanten berechtigen
uns die Lieferung um die betreffende Zeitdauer hinauszuschieben bzw. entbinden
uns von etwa eingegangenen Lieferzeiten und berechtigen uns zum
Rücktritt von angenommenen Aufträgen und Abschlüssen oder zur Berechnung
der Tagespreise am Versandtag. Schadenersatzansprüche können hieraus
nicht erhoben werden.
Alle Liefertermine und Fristen sind stets unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich
ausdrücklich als verbindlich zugesagt werden.
Erfolgt für auf Abruf bestellte Ware innerhalb von sechs Monaten kein Abruf,
sind wir nach Setzung einer Nachfrist zu Schadenersatzansprüchen berechtigt.
Abweichungen der in den Listen angegebenen Zeichnungen, Abbildungen,
Maße und Gewichte sowie zugesicherte Eigenschaften sind unter Berücksichtigung
der handelsüblichen Toleranzen sowie nach DIN oder der geltenden
Übung zulässig. Sie gelten als unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich
bestätigt werden.
Zahlungsbedingungen
Für sämtliche Lieferungen unserer Waren und Erzeugnisse mit Ausnahme von
Maschinen und maschinellen Anlagen und Auslandslieferungen gelten nachfolgende
Zahlungsbedingungen:
Zahlbar
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto,
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse.
Bei Zielüberschreitungen werden ohne Inverzugsetzung die banküblichen Zinsen
berechnet.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt stets zahlungshalber und
nicht an Zahlungs Statt und gilt erst mit Einlösung als Zahlung. Die Annahme
von Wechseln bedarf der besonderen Vereinbarung. Diskontspesen und
Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder sonstigen Umstände, welche
nach unserem freien Ermessen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers
zu lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.
Lieferungen an nicht bekannte Besteller bzw. an Besteller mit denen wir nicht
in ständiger Geschäftsbeziehung stehen, führen wir nur per Nachnahme, Vorauskasse
oder gegen Bankbürgschaft aus.
Bei Zahlungseinstellung, gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverfahren,
Zwangsvergleich oder Konkurs fällt der gewährte Rabatt zur Hälfte
weg.
Zahlungen an für uns handelnde Personen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung der von uns gelieferten Waren und Erzeugnisse
einschließlich der Einlösung etwa von uns in Zahlung genommener Schecks
oder Wechsel verbleibt uns das Eigentum an der gelieferten Ware. Verpfändung,
Sicherheitsübereignung oder Verleihung sind solange noch unsererseits
Forderungen bestehen, ausgeschlossen. Derartige Beeinträchtigungen sind
uns bei Vermeidung von Schadenersatzansprüchen unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
Werden unsere Waren von dem Abnehmer weiterveräußert, so gilt die Kaufpreisforderung
des Abnehmers als an uns abgetreten. Der Abnehmer ist nur
berechtigt, die Kaufpreisforderung für uns zur sofortigen Abführung einzuziehen,
sofern ihm dies nicht durch uns untersagt wird. Er ist im Falle der Zahlungsunfähigkeit
auf Verlangen des Verkäufers zu einer schriftlichen Forderungsabtretung
und zur Erteilung aller Auskünfte zwecks Geltendmachung
unserer Rechte verpflichtet.
Werden unsere Waren von dem Abnehmer mit anderen Gegenständen zu
einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Abnehmer
uns anteilig Miteigentum im Sinne des § 947 BGB Abs. 1 überträgt und
die Sache für uns in Verwahrung behält.
Weiterhin gilt zusätzlich zum verlängerten Eigentumsvorbehalt noch der
erweiterte Eigentumsvorbehalt, d.h. bis zur völligen Bezahlung aller unserer
Forderungen verbleibt das Eigentum an allen von uns unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren.
Ist der Käufer nicht in der Lage, den Liefergegenstand in ordnungsgemäßem
Zustand frachtfrei zurückzugeben, so haftet er für alle diesbezüglichen
Frachtkosten und Schäden.
Vorverkaufsrecht
Der Besteller räumt uns bis zur Höhe unserer Forderung das Vorverkaufsrecht an seinen Warenbeständen ein für den Fall der Liquidation, des Vergleichsverfahrens oder des Konkurses.
Mängelrügen und Gewährleistung
Mängelrügen gleichviel welcher Art, finden nur dann Berücksichtigung, wenn
sie bei offenkundigen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der
Waren schriftlich zu unserer Kenntnis gebracht werden. Sie bewirken keine
Änderungen der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Bei begründeten Anständen liefern wir unentgeltlich Ersatz in einwandfreier
Ware für die unverarbeitete mangelhafte Ware, die wir zurücknehmen. (Gilt
nicht für Maschinen und Werkzeuge).
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder
Schadenersatz irgendwelcher Art (Gewinnentschädigung, Verzugsstrafen und
Ähnliches) sind ausgeschlossen.
Für die Gäste der von uns gelieferten Waren und Erzeugnisse sowie Maschinen
und Werkzeuge gelten die Garantiebestimmungen bzw. Mängelhaftungen,
wie sie von den für unser Lieferwerk maßgebenden Fachverbänden- und
Vereinen festgelegt werden.
Bei Fremderzeugnissen (Handelswaren) beschränkt sich unsere Haftung auf
die Abtretung der uns gegen deren Lieferer zustehenden Ansprüche, sofern
offenkundige Mängel von uns nicht hätten erkannt werden müssen.
Von einer Beanstandung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Beschädigung
durch Gewalt, durch unsachgemäße Behandlung und Verwendung,
übermäßige Beanspruchung oder durch elementare Einflüsse.
Durch eigenmächtig selbst vorgenommene oder bei Dritten veranlasste Eingriffe
an der Ware erlischt das Recht der Mangelrüge.
Verkaufsbedingungen
Die Abtretung von Ansprüchen, welche aus einem Geschäftsabschluss gegen
uns erworben werden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Änderungen von Preisen, Rabatten oder Zuschlägen sind uns auch ohne
besondere Benachrichtigung jederzeit vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Mertingen.
Gerichtsstand auch für Scheck- oder Wechselprozesse ist für beide Teile ausschließlich
Nördlingen, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist und nicht
zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder eine juristische
Person des öffentlichen Rechts ist.
Schlussbestimmungen
Für uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
auch ausländischen Käufern gegenüber.
Sollten einzelne Punkte oder Positionen unserer AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen Gültigkeit.
Die einspruchslose Annahme der Auftragsbestätigung oder Rechnung
bestätigt uns deren Richtigkeit und die Anerkennung vorstehender Bedingungen.